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Richtlinien für die Verleihung
des Victor Otto Stomps-Preises der Landeshauptstadt Mainz
für eine kleinverlegerische Leistung - Verlag,
Graphik, Literatur
(V.O. Stomps-Preis)
Präambel
"Victor Otto Stomps (1897-1970), Schriftsteller,
Herausgeber. In seinen Verlagen Rabenpresse, Eremitenpresse,
Neue Rabenpresse wurden Bücher, Zeitschriften
und Privatdrucke in limitierter Auflage, handgesetzt
und gebunden, auf Gebrauchspapiersorten unterschiedlichen
Formats gedruckt. Er verwendete für Text
und Illustration eine Fülle zum Teil neuer
Techniken und bewies Einfallsreichtum durch stets
wechselnden Satz. Er war Förderer der Nachwuchsautoren,
ohne diese auf Dauer an sich zu binden, und "grub"
vergessene Autoren aus."
Damit belebte er unter Hinnahme persönlicher
Opfer mit Mut und Gespür für sich entwickelnde
Kräfte die literarische Szene.
| 1. |
Die Landeshauptstadt Mainz verleiht alle
zwei Jahre an eine oder mehrere Personen einen
Preis für außergewöhnliche
kleinverlegerische Leistungen oder für
besondere buchgraphische oder literarische
Leistungen, die in einem Kleinverlag erschienen
sind. Er umfasst einen Hauptpreis und einen Förderpreis und besteht aus einem Geldbetrag von Euro 3.500,-- (Hauptpreis) und Euro 1.500,-- (Förderpreis). Ziel des Förderpreises ist die Förderung des verlegerischen Nachwuchses. |
| 2. |
Diese Leistungen sollen dem
Wirken von V. O. Stomps, wie es in der Präambel
niedergelegt ist, in Gehalt, Intention und
persönlichem Engagement verbunden sein.
Sie müssen von herausragender Bedeutung
sein. |
| 3. |
Der Preis, der für bedeutende
Einzeleditionen wie für das gesamte Schaffen
eines Verlegers, Graphikers, oder Literaten
verliehen werden kann, soll hoffnungsvolle
Ansätze und Entwicklungen im kleinverlegerischen
Bereich ermutigen und fördern. |
| 4. |
Eine mehrmalige Verleihung
an dieselbe Person oder denselben Personenkreis
ist ausgeschlossen. |
| 5. |
Die Verleihung findet in der
Regel im Zusammenhang mit der Mainzer Minipressen-Messe
statt. Die Werke des Preisträgers werden
dabei in einer kleinen Ausstellung präsentiert. |
| 6. |
Zur Ermittlung des Auszuzeichnenden
bittet der Kulturdezernent sachkundige Persönlichkeiten
um geeignete Vorschläge, Selbstbewerbungen
sind möglich. Die Mitglieder der Jury
sind vorschlagsberechtigt. |
| 7. |
Aufgrund der eingegangenen
Vorschläge entscheidet eine Jury unter
Ausschluss des Rechtsweges über die Verleihung
des Preises. |
| 8. |
Die Jury besteht aus je einem
Vertreter der Stadtratsfraktionen, die in
den Ausschüssen des Rates vertreten sind,
einem Kleinverleger, einem Fachjournalisten
oder einem Schriftsteller, einem Graphiker,
dem Kulturdezernenten sowie Herrn Hans Goswin
Stomps mit beratender Stimme. Die Vertreter
der Stadtratsfraktionen werden von diesen
zu Beginn jeder Legislaturperiode benannt.
Alle Juroren werden von dem Oberbürgermeister
auf Vorschlag des Stadtrates entsprechende
Zeit berufen. |
| 9. |
Falls zum Vergabezeitpunkt
nach Ansicht der Jury kein qualifizierter
Preisträger namhaft gemacht werden kann,
ist der zur Verfügung stehende Geldbetrag
zum Ankauf von bibliophilen Druckwerken für
das Gutenberg-Museum zu verwenden. Bei einstimmiger
Entscheidung kann in diesem Fall auch eine
andere Verwendung der Mittel im Sinne der
Zielsetzung des Preises vorgenommen werden. |
Mainz, den 21. Oktober 2008
Jens Beutel
Oberbürgermeister
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