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Richtlinien für die Verleihung
des Victor Otto Stomps-Preises der Landeshauptstadt Mainz
für eine kleinverlegerische Leistung - Verlag,
Graphik, Literatur
(V.O. Stomps-Preis)
Präambel
"Victor Otto Stomps (1897-1970), Schriftsteller,
Herausgeber. In seinen Verlagen Rabenpresse, Eremitenpresse,
Neue Rabenpresse wurden Bücher, Zeitschriften
und Privatdrucke in limitierter Auflage, handgesetzt
und gebunden, auf Gebrauchspapiersorten unterschiedlichen
Formats gedruckt. Er verwendete für Text
und Illustration eine Fülle zum Teil neuer
Techniken und bewies Einfallsreichtum durch stets
wechselnden Satz. Er war Förderer der Nachwuchsautoren,
ohne diese auf Dauer an sich zu binden, und "grub"
vergessene Autoren aus."
Damit belebte er unter Hinnahme persönlicher
Opfer mit Mut und Gespür für sich entwickelnde
Kräfte die literarische Szene.
| 1. |
Die Landeshauptstadt Mainz verleiht alle
zwei Jahre an eine oder mehrere Personen einen
Preis für außergewöhnliche
kleinverlegerische Leistungen oder für
besondere buchgraphische oder literarische
Leistungen, die in einem Kleinverlag erschienen
sind. Er umfasst einen Hauptpreis und einen Förderpreis und besteht aus einem Geldbetrag von Euro 3.500,-- (Hauptpreis) und Euro 1.500,-- (Förderpreis). Ziel des Förderpreises ist die Förderung des verlegerischen Nachwuchses. |
| 2. |
Diese Leistungen sollen dem
Wirken von V. O. Stomps, wie es in der Präambel
niedergelegt ist, in Gehalt, Intention und
persönlichem Engagement verbunden sein.
Sie müssen von herausragender Bedeutung
sein. |
| 3. |
Der Preis, der für bedeutende
Einzeleditionen wie für das gesamte Schaffen
eines Verlegers, Graphikers, oder Literaten
verliehen werden kann, soll hoffnungsvolle
Ansätze und Entwicklungen im kleinverlegerischen
Bereich ermutigen und fördern. |
| 4. |
Eine mehrmalige Verleihung
an dieselbe Person oder denselben Personenkreis
ist ausgeschlossen. |
| 5. |
Die Verleihung findet in der
Regel im Zusammenhang mit der Mainzer Minipressen-Messe
statt.
Die Werke der Preisträgerin / des Preisträgers werden dabei in einer kleinen Ausstellung präsentiert. |
| 6. |
Zur Ermittlung des Auszuzeichnenden
bittet die Kulturdezernentin sachkundige Persönlichkeiten
um geeignete Vorschläge, Selbstbewerbungen
sind möglich. Die Mitglieder der Jury
sind vorschlagsberechtigt. |
| 7. |
Aufgrund der eingegangenen
Vorschläge entscheidet eine Jury unter
Ausschluss des Rechtsweges über die Verleihung
des Preises. |
| 8. |
Die Jury besteht aus je
einer Vertreterin / einem Vertreter der Stadtratsfraktionen, die in den Ausschüssen des Rates vertreten sind, einer Kleinverlegerin / einem Kleinverleger, einer Fachjournalistin / einem Fachjournalisten oder einer Schriftstellerin / einem Schriftsteller, einer Graphikerin / einem Graphiker, der Kulturdezernentin sowie Herrn Hans Goswin Stomps mit beratender Stimme. Die Vertreterinnen und Vertreter der Stadtratsfraktionen werden von diesen zu Beginn jeder Legislaturperiode benannt. Alle Juroren werden von dem Oberbürgermeister auf Vorschlag des Stadtrates entsprechende Zeit berufen. |
| 9. |
Falls zum Vergabezeitpunkt
nach Ansicht der Jury
keine qualifizierte Preisträgerin / kein qualifizierter Preisträger namhaft gemacht werden kann, ist der zur Verfügung stehende Geldbetrag zum Ankauf von bibliophilen Druckwerken für das Gutenberg-Museum zu verwenden. Bei einstimmiger Entscheidung kann in diesem Fall auch eine andere Verwendung der Mittel im Sinne der Zielsetzung des Preises vorgenommen werden. |
Mainz, den 29. November 2012
Michael Ebling
Oberbürgermeister
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